Berlakovich: Neue Förderungen für Energiesparer ab März 2011
Förderungen für Umstellung auf LED-Systeme und energieeffiziente Antriebe in Betrieben
Gleich drei neue Förderungsaktionen für energieeffiziente Maßnahmen werden dem aktuellen Klimatrend gerecht. „Mit der Bereitstellung dieser Förderungsmittel leisten wir nicht nur einen Beitrag für den Klimaschutz, sondern helfen Unternehmen und privaten Haushalten, Energie und damit auch Betriebskosten zu sparen“, so Umweltminister Niki Berlakovich.
Im Rahmen der heutigen ersten Kommissionssitzung zur Umweltförderung des Jahres 2011 wurden 452 Projektanträge positiv beurteilt und in Folge dem Umweltminister zur Genehmigung vorgelegt. Für Investitionen in Höhe von 249,2 Mio. Euro werden 38 Mio. Euro Förderungen vom Bund und weitere 9,2 Mio. Euro aus Mitteln der Europäischen Union bereitgestellt. 35 % der bereitgestellten Mittel werden in Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz investiert.
1. Förderungsaktion
Durch den Einsatz von modernen LED-Systemen können erhebliche Energieeinsparung-spotenziale genutzt und Betriebskosten gespart werden. Darüber hinaus haben LEDs eine vielfach höhere Lebensdauer als herkömmliche Leuchtsysteme. Zur finanziellen Unterstützung bei einer Umstellung auf LED-Systeme startet im Rahmen der betrieblichen Umweltförderung eine neue Förderungsaktion ab 01.03.2011.
2. Förderungsaktion
Mit Hilfe der neuen Förderungsaktion für energieeffiziente Antriebe soll Unternehmen bereits jetzt der vorzeitige Umstieg auf die ab 2015 vorgeschriebenen Motoren ermöglicht werden.
Berlakovich:
„Wir stellen für die beiden Förderungsaktionen ein Budget von je 2 Mio. Euro bereit. Von diesen finanziellen Mitteln profitieren nicht nur Klima und Umwelt, sondern auch Österreichs Unternehmen und unsere Wirtschaft“
Förderungsansuchen können nach erfolgter Umstellung für beide Aktionen bis zum 31.12.2012 bei der Kommunalkredit Public Consulting (www.publicconsulting.at) eingereicht werden.
Die Förderungen werden in Form von Pauschalbeträgen vergeben. Dies erleichtert den Unternehmen die Antragstellung und beschleunigt die Auszahlung.
Was wird gefördert?
Umstellung auf LED-Systeme
LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Objekten: Tausch von konventionellen Leuchten bzw. Leuchtmitteln (z. B. Glühlampe, Leuchtstoffröhre) gegen LED-Systeme bzw. Leuchtmittel. Weiters förderungsfähig sind Lichtsteuerungssysteme (bewegungsaktivierte / tageslichtabhängige Regelung und Schaltung) in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen.
Beleuchtungssysteme für Außenanlagen und Werbeflächen werden nicht gefördert.
Wer kann eine Förderung beantragen? Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebs mit marktbestimmter Tätigkeit sowie konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird abhängig von der Leistung der installierten LED-Leuchtmittel gemäß den Pauschalsätzen (laut Informationsblatt) als „De-minimis"-Beihilfe ausbezahlt. Bei Inanspruchnahme einer externen Energieberatung im Ausmaß von mindestens acht Stunden durch eine qualifizierte Fachkraft wird ein pauschaler Zuschlag von 300 Euro gewährt.
Die Förderung ist in jedem Fall mit 30% der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt.
Im Rahmen der Sanierungsoffensive des Bundes sind erhöhte Förderungen für Projekte, die in Gebäuden mit einem sehr guten thermischen Standard umgesetzt werden, möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Voraussetzungen: Das Ansuchen ist nach Umsetzung der Maßnahme, jedoch spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung, bei der Kommunalkredit Public Consulting einzureichen. Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchtmittel muss zumindest 1 kW betragen. Die eingesetzten LED-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung aufweisen.
Serviceteam Energieeffizienz
T: 01/31631-723 F: 01/31631-104 mail: Serviceteam Energieeffizienz

